Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Mit unseren Aufgaben bieten wir unsere Maklerdienste an.

Wir können trotz Sorgfalt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben von Eigentümern, Vermietern oder Vormietern übernehmen, auch nicht, dass ein Angebot zum Zeitpunkt der Offerte noch verfügbar ist.

Der Inhalt ist vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt.

Das Angebot oder Einzelheiten dürfen an Dritte nicht ohne unsere schriftliche Einwilligung weitergegeben werden, andernfalls haftet der Empfänger für die an uns zu entrichtende Provision in voller Höhe.

Die Aufforderung zur Abgabe von Geboten, die Annahme von Geboten sowie die Aufnahme von Verhandlungen gelten als Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner provisionspflichtig tätig sind.

Die Höhe der Ihrerseits zu zahlenden Provision richtet sich nach Vereinbarung bzw. den gesetzlichen Vorgaben.

Die Maklergebühr ist zahlbar mit Abschluss eines Vertrages über ein Objekt, auch wenn unsere Tätigkeit nur mit ursächlich gewesen ist.

Kommt anstelle des ursprünglich vorgesehenen Geschäftes ein anderes, wirtschaftlich gleichwertiges oder ähnliches Geschäft zustande, sind die hierfür in Betracht kommenden Gebühren zu zahlen.

Sind von uns mitgeteilte Gelegenheiten zum Vertragsabschluss bereits bekannt, so muss dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 5 Tage mit Herkunftsangabe schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls kann sich der Empfänger auf eine frühere Kenntnis oder einen anderweitigen Nachweis nicht berufen.

Ist uns Alleinauftrag erteilt, so sind direkte oder durch andere Personen oder andere Makler benannte Interessenten an uns zu verweisen. Schließt der Auftraggeber mit solchen Interessenten eine Vertrag, ist er ohne besonderen Nachweis eines Schadens verpflichtet, die vollen Gebühren zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen gelten Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz als vereinbart.

Ist durch unsere Maklerleistung ein Kauf- oder Mietvertrag zustande gekommen, bleibt unser Provisionsanspruch auch bei Rückabwicklung des Vertrages bestehen.

Abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit mit schriftlicher Bestätigung.

Für den Inhalt externer Internetseiten, die über Links von unserer Webseite erreicht werden können oder ihrerseits auf diese Webseite verweisen, ist eine Haftung unsererseits ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vertragsparteien, die nicht Verbraucher sind, ist Köln.

Gebühren


a)   Vertragsabschluss über Objektkauf bzw. -verkauf 4% des Verkaufspreises, abweichend davon eine individuell  

       getroffene Vereinbarung (ausgenommen Objekte, die der Neuregelung zur Provisionsteilung unterliegen)

b)   bei bestehenden Ankauf- und Verkaufsrechten für den Berechtigten mindestens 1% des Objektwertes,

       abweichend davon eine individuell getroffene Vereinbarung

c)   Erbbaurecht für Eigentümer und Erbbauberechtigte 4% des Objektwertes, abweichend davon eine individuell

       getroffene Vereinbarung

d)   Vermietungen und Verpachtungen von Wohnraum für den Auftraggeber 2 Monatsmieten kalt

e)   Vermietungen und Verpachtungen von gewerblichen Räumen für den Mieter bei einer Vertragsdauer bis zu

       5 Jahren 2 Monatsmieten kalt, bei einer Vertragsdauer von mehr als 5 Jahren, maximal jedoch 10 Jahre,

       4 Monatsmieten kalt

       Die gleiche Maklergebühr ist zu zahlen bei Vereinbarung eines Optionsrechtes für gewerbliche Räume sowie bei

       der Verlängerung von Miet- und Pachtverträgen über gewerbliche Räume

g)   An- und Verkauf von Geschäften, Teilhaberschaften und Geschäftsdarlehen je nach Vereinbarung von einer Seite

       oder anteilig von beiden Seiten 6% des Geschäftswertes einschließlich Inventar und Warenbestand bzw. der

       Einlage oder der Darlehenssumme, abweichend davon eine individuell getroffene Vereinbarung

h)   Verwaltung von Haus- und Grundbesitz für den Auftraggeber individuell vereinbar, mindestens jedoch 25,- € je

       Objekt und Monat

 

       Sonderleistungen sind außerhalb dieser Sätze zu honorieren.

       Sämtliche o.a. Provisionssätze verstehen sich als Nettoentgelte zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer