Unter Schlagwörtern und dem Alphabet haben wir eine Auswahl an Erläuterungen zu typischen Begriffen aus dem Immobilienwesen zusammengestellt - von “A” wie AfA bis “Z” wie Zins.
Der Erwerb eines Grundstückes oder eines Grundstücksanteils ist hinsichtlich der Umsatzsteuer steuerfrei. Allerdings fällt eine Rechtsverkehrssteuer an, die als Grunderwerbssteuer erhoben wird. Diese ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch und beträgt seit dem 01. 01. 2015 in NRW 6,5% der Kaufpreissumme.
Ein Maklervertrag kommt nach der Rechtssprechung des BGH zwar bereits zustande, wenn ein Kunde sich lediglich über ein angebotenes Objekt informieren will, Kenntnis von der Provisionspflicht hat und die Dienste des Maklers (Exposéversand, Besichtigung etc.) in Anspruch nehmen will (BGH Urt.V 3.5.12-III 62/11) - eine Provision muss aber nur dann bezahlt werden, wenn es zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit des Maklers zurück geht.
Als Verbraucher haben Sie das Recht, den Maklervertrag innerhalb 14 Tagen zu widerrufen, jeder Makler informiert Sie in der Regel in Form einer Widerrufsbelehrung über dieses Widerrufsrecht.
Auch für 2024 wurde der Grundfreibetrag angepasst und beträgt für Ledige nun 11.604 €. Bis zu dieser Höhe wird auf Einkommen in Deutschland keine Steuer erhoben, das betrifft auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Für Eheleute und Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben gilt der doppelte Betrag.
Die Wohnungsgeberbescheinigung ist seit 01. 11. 2015
lt. §19 MeldFortG (und damit bundesweit einheitlich geregelt) wieder Pflicht und dient dem Nachweis darüber, dass ein Mieter in eine Wohnung oder Haus ein- oder ausgezogen ist. Diese Bescheinigung ist ausschließlich vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person auszustellen und muss vom Mieter für seine Anmeldung beim jeweils zuständigen Einwohnermeldeamt innerhalb 14 Tagen nach Umzug eingereicht bzw. vorgelegt werden.
Seit dem 01. 06. 2015 gilt das Bestellerprinzip - wer bestellt bezahlt! Das gilt bisher allerdings nur bei der Vermittlung von Wohnungen oder Häusern zur Miete, nicht jedoch bei Kauf- oder Gewerbeimmobilien. Wenn der Suchende dem Makler einen Suchauftrag erteilt und ihn bittet, exklusiv für ihn eine Wohnung oder ein Haus zur Miete zu finden und es dann zum Abschluss eines Mietvertrages kommt, ist er zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet. Beauftragt der Vermieter einen Makler mit der Vermittlung seiner Mietwohnung, ist er dem Makler gegenüber provisionspflichtig.
Für Vermieter, Mieter und selbst nutzende Eigentümer einer Wohnimmobilie besteht spätestens seit dem 01.01.2017 die Pflicht zum Einbau und der Inbetriebnahme von Rauchmeldern in allen Wohnungen. Dies betrifft sowohl Neu- und Umbauten als auch Bestandswohnungen. Mieter sind berechtigt, defekte Rauchmelder vom Vermieter ersetzen zu lassen. Für die Weiterverwendung bereits selbst installierter Rauchmelder ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Das Gesetz ist in §49 Abs.7 der Bauordnung NRW geregelt.
Zur Bewertung des energetischen Zustandes von Gebäuden schreibt die Energiesparverordnung (EnEV) einen Energieausweis vor. Dieser enthält allgemeine Angaben zum Gebäude, zu den verwendeten Energieträgern für Beheizung und Energiekennwert.
Neue Ausweise weisen darüber hinaus die von A+ bis H reichende Energieeffizienzklasse aus.