Was Sie zum Beispiel wissen sollten ...


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Garantiefond Garantie- oder Investmentfonds garantieren den Anlegern am Ende einer festgelegten Laufzeit die Rückzahlung ihres eingebrachten Kapitals bzw. eines Prozentsatzes davon (Money-back-Garantie). Bis dahin profitiert der Anleger vom Kursanstieg. Die Garantie schränkt zwar das Verlustrisiko in Börsenschwächezeiten ein, verringert aber auch die Ertragschancen. Der Risikoausschluss des Garantiefonds bietet Sicherheit, kostet aber Rendite.

Gebrauchsabnahme    Unter der Gebrauchsabnahme versteht man die Abnahme eines fertiggestellten  Bauwerkes durch die Baubehörde. Sie muss vom Bauherrn beantragt werden. Ergibt die Gebrauchsabnahme, dass das Bauwerk mit dem genehmigten Baugesuch übereinstimmt, wird der Schlussabnahmeschein erteilt, der zur Nutzung des Bauwerks berechtigt.

Grundflächenzahl    Die Grundflächenzahl (GRZ) ist das Maß der baulichen Nutzung, auf das bei Festsetzungen im Bebauungsplan nicht verzichtet werden kann und als Planungssymbol als einfacher Dezimalbruch dargestellt wird (z.B. 0,4). Die GRZ gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche eines Baugrundstückes mit baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Für Garagen und Nebenanlagen einschließlich Zufahrten dürfen noch weitere 50% dieser errechneten Fläche "baulich" genutzt werden. Die Gemeinden sind bei der Festsetzung an baugebietsabhängige Höchstmaße gebunden, sie schwanken zwischen 0,2 für Kleinsiedlungs- und Wochenendhaus gebiete und 1,0 in Kerngebieten.

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Handlungsbevollmächtigter   Handlungsbevollmächtigt ist derjenige, der die Vertretungsbefugnis für die Durchführung aller betriebstypischen Geschäfte hat. Ohne eine spezielle Vollmacht/Urkunde gehört dazu aber nicht der An-und Verkauf von Liegenschaften, selbst wenn es sich um ein Unternehmen handelt, bei dem dies zu den typischen Geschäftsbereichen zählt. Der nächsthöhere rang bei der Vertretungsbefugnis ist der des Prokuristen. Dieser kann auch nicht zum Handelsgewerbe gehörende Geschäfte für sein Unternehmen abschließen.

Hausgeld    Als Hausgeld werden üblicherweise die Beiträge bezeichnet, die Wohnungseigentümer in Wohneigentumsanlagen für die Aufwendungen zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums aufzubringen haben. Zum Hausgeld zählen die Beiträge zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums und zu den Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, der sonstigen Verwaltung . Ebenfalls zum Hausgeld zählen die Beitrage zur Instandhaltungsrückstellung, Sonderumlagen sowie die Kosten für besondere Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für einen besonderen Verwaltungsaufwand.

Hochbau   Hochbau erfasst die Gestaltung, Planung, Erstellung und Koordination überirdischer Bauwerke, z.B. Wohnhäuser und Industriebauten, ebenso Kirchen. Hauptverantwortlich ist der Architekt, der unabhängig vom Umfang des Gebäudes weitere Ingenieure und Fachkräfte hinzuzieht. Die sinnvolle Ergänzung zum Hochbau ist der Tiefbau.