Was Sie zum Beispiel wissen sollten ...


W, X ...

Wärmebrücke 

Werkvertrag 

Wiederkaufsrecht    Das Wiederkaufsrecht verleiht das Recht, ein Grundstück bei Eintritt bestimmter vertraglich vereinbarter Voraussetzungen zurück zu kaufen. Dinglich abgesichert werden kann das Wiederkaufsrecht nur durch eine Auflassungsvormerkung.

Wohnungseigentümergemeinschaft    Die WEG ist eine besondere Personengemeinschaft, deren Mitglieder durch das Sondereigentum an einer Wohnung oder das Miteigentum am gemeinschaftlichen Eigentum miteinander in einer Bruchteilsgemeinschaft verbunden sind. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft im rechtlichen Sinn besteht also erst dann, wenn mindestens zwei Eigentümer in das Grundbuch eingetragen sind.  Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft sind somit alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. ...Die WEG ist als "Verband" selbständiges rechtliches Subjekt und damit rechtlich selbständiger Inhaber von rechten und Pflichten, unabhängig von der jeweiligen Zusammensetzung der Mitglieder der WEG.

Y, Z ...

Zielbewertungszahl     Die Zuteilung eines Bauspardarlehens ist unter anderem abhängig von der Bewertungszahl. Sie erfolgt in der Reihenfolge der erreichten Bewertungszahlen. Die niedrigste ausreichende Bewertungszahl wird Zielbewertungszahl genannt. Den Bausparern, die an den vorgegebenen Stichtagen die Zahl erreicht oder überschritten haben, teilt die Bausparkasse die zuteilungsreife ihres Bausparvertrages mit.

Zinsbindungsfrist      Die Zinsbindungsfrist ist der Zeitraum, in dem ein bestimmter Darlehenszins, den der Kreditnehmer mit seiner Bank vereinbart hat, fest und unabänderlich gilt. Übliche Zinsbindungsfristen sind fünf, acht, zehn oder fünfzehn Jahre. Mit zunehmender Zinsbindungsdauer steigt im Allgemeinen auch der Zins. Eine Umkehrung dieser Regel ( "inversive Zinsstruktur") gilt als Ausnahme.

Zwangsversteigerung 

Zweifamilienhaus