Was Sie zum Beispiel wissen sollten ...


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Abstandsfläche In den Landesbauordnungen der Länder wird als Abstandsfläche der Mindestabstand bezeichnet, der vor den Außenwänden eines Gebäudes oder Gebäudeteils gegenüber der Grundstücksgröße oder anderen Gerden frei gehalten werden muss. Nach den Bestimmungen der jeweiligen Landesbau-ordnungen entspricht im Regelfall die Tiefe der Abstandsfläche der Gebäudehöhe. Die vorgeschriebenen Mindesttiefen liegen zwischen 2,50 bis 3 Metern. Stellplätze und sogenannte "Grenzfragen" sind in den Abstandsflächen meist zulässig...

Was bedeutet AfA?

AfA  bezeichnet die steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung von Anlagevermögen (Absetzung für Abnutzungen - kurz AfA).

Anderkonto (auch Notaranderkonto) Unter einem Anderkonto versteht man ein Treuhandkonto, das vom Notar bei der Abwicklung von Immobiliengeschäften zur zwischenzeitlichen Verwahrung von Fremdgeldern benutzt wird. Ist der Notar von den Vertragsparteien mit der Abwicklung der Kaufpreiszahlung beauftragt, hält er den vom Käufer entrichteten Kaufpreis so lange auf einem Anderkonto zurück, bis sämtliche Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt sind. Hierzu können die Löschung der Vorlasten, die Eintragung der Auflassungsvormerkung, behördliche Genehmigungen usw. gehören. Für die Führung eines Anderkontos verlangt der Notar eine zusätzliche Gebühr.

Auflassungsvormerkung Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Grundstückerwerbers auf Übertragung des Eigentums am Grundstück. Sie ist üblich, da sich die Auflassung nicht unmittelbar nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages vollziehen lässt. Die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch einge-tragen und mit der Eigentumsumschreibung wieder gelöscht...

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Wer ist Bauherr?

Bauherr Wer in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und Gefahr und auf einem eigenen Grundstück ein Bauvorhaben durchführt oder durchführen lässt ist Bauherr. Kennzeichnend sind u.a. das Bauherrenrisiko und die Bauherreninitiative. Im Gegensatz zum Bauträger ist der Privatbauherr kein Gewerbetreibender.

Baulast Bei der Baulast handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Last, die sich aus einer freiwilligen Verpflichtung eines Grundstückeigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde ergibt. Gegenstand einer solchen Verpflichtung sind nachbarrechtliche Beschränkungen, die sich nicht bereits aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben, z.B. Duldung, dass ein Nachbar das Grundstück befährt. Der häufigste Fall einer Baulast ist die Einräumung einer Bebau-ungsmöglichkeit im Grenzabstandsbereich...

Bausparen Bausparen ist das Einzahlen von Beträgen bei einer Bausparkasse auf der Grundlage eines Bau- sparvertrages. Die Einzahlungen können regelmäßig, unregelmäßig bis hin zur Einmalzahlung erfolgen. Ziel ist es, später ein zinsgünstiges Darlehen zum Kauf, Bau oder zur Renovierung einer Wohnung oder eines Hauses aufnehmen zu können...

Beleihung Als Sicherheit für die Vergabe eines Immobilien-Darlehens dient das zu finanzierende Grundstück. Die maximale Kredithöhe richtet sich nach dem Beleihungswert und der Beleihungsgrenze des Objektes...