Was Sie zum Beispiel wissen sollten ...


C ...

Cap-Darlehen  sind Darlehen mit variabler Verzinsung. Bei diesem Darlehen ist für eine bestimmte Laufzeit eine Obergrenze des variablen Zinssatzes im Voraus festgelegt... Da diese Grenzen nicht überschritten werden, ist für den Kreditnehmer das Risiko, das üblicherweise mit einer variablen Verzinsung einhergeht, eingeschränkt. Die Vorteile bestehen unter anderem darin, dass einerseits Kalkulationssicherheit besteht, andererseits aber Sondertilgungen möglich sind. Man kann in Zeiten niedriger Zinssätze aber auch jederzeit auf ein günstiges langfristiges Darlehen umsteigen. Für Cap-Darlehen verlangen die Kredit-institute in der Regel eine sogenannte "Cap-Gebühr".

Carport 

Core-immobilie  Bei Core-Immobilien handelt es sich um Objekte in sehr guten Lagen mit langfristig gebundenen Mietern. Für Anleger bedeutet das in erster Linie Sicherheit. Der begriff Core ist in vielen Bereichen zu einem Synonym für "auf allen Ebenen erfolgreich" geworden. Merkmale, die eine Core-Immobilie ausmachen: risikoloses Investment-Portfolio, geringe Wert- und Ertragsvolatilität, City-Lage, Einkauf und Exit gemäß Marktzyklen aber auch die Akzeptanz relativ niedriger Ertragszinsen.

Courtage.  Die Courtage, auch als Maklerprovision oder Maklergebühr bezeichnet, ist die Vergütung für die erfolgreiche Tätigkeit des Maklers. Der Anspruch entsteht ausschließlich dann, wenn der mit der Einschaltung des Maklers angestrebte Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages erzielt wird. Die Courtage wird frei vereinbart und beträgt bei einer Kaufvertrags-vermittlung einen vereinbarten Prozentsatz des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit der Objektanbieter zur Provisionszahlung verpflichtet ist, spricht man von einer Innenprovision. Zahlt der Käufer die Courtage, ist von einer Außen-provision die Rede.

D ...

Denkmalschutz.  Da das Denkmalschutzrecht Landes-recht ist, git es keinen einheitlichen Begriff des Denkmals. Unterschieden wird häufig zwischen Baudenkmälern, (Industriedenkmälern), beweglichen Denkmälern und Bodendenkmälern... Denkmäler werden zum Zweck der Inventarisierung in eine Denkmalliste eingetragen... 

Eigentümer können in zumutbarem Maße zur Instandhaltung und Instandsetzung verpflichtet werden. Für Maßnahmen an Denkmälern werden öffentliche Zuwendungen bereitgestellt - ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht. Steuerlich verringern Aufwendungen im Zusammenhang mit Baudenkmälern durch eine erhöhte AfA die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmälern können die entsprechenden Aufwendungen wie Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Dingliche Rechte Als dingliche Rechte bezeichnet man absolute Rechte, die gegenüber jedermann wirken.

Dingliche Rechte entstehen nach den Vorschriften des BGB durch Einigung und Eintragung in das Grundbuch.

Sie werden im Grundbuch des belasteten Grundstücks in Abteilung II eingetragen. Dingliche Rechte sind Grunddienstbarkeiten, beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, aber auch Erbbaurecht und Dauerwohnrechte.

Due Diligence   Die Due Diligence ist ein modulares Analysesystem zur Prüfung, in deren Prozess Informationen über die öffentlich-rechtlichen, steuerrechtlichen, baulichen, gebäudetechnischen, umwelttechnischen und wirtschaftlichen Eigenschaften der betreffenden Immobilie(n) eingeholt werden. Sie bietet die Möglichkeit einer objektivierten Entscheidungsgrundlage. Die Due Diligence erleichtert nicht nur die Kaufpreisverhandlungen mittels Analyse bestehender Probleme, Schließung von Informationslücken und Verminderung von Informationsasymmetrien, sie ist auch eine sehr gute Grundlage, um bestehende Risiken durch vertragliche Garantievereinbarungen abzusichern, den Transaktions-gegenstand durch die gestiegene Informations-grundlage in die eigene Unternehmensgesellschaft einzugliedern sowie die Notwendigkeit postvertraglicher Auseinandersetzungen zu minimieren.