Was Sie zum Beispiel wissen sollten ...


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Einfamilienhaus   Das Einfamilienhaus ist ein verschiedenartig gestaltetes Haus, welches nur eine Wohneinheit enthält. Der freistehende Typ des Einfamilienhauses ist der beliebteste. Daneben gibt es als Grundtypen das Doppelhaus (d.h. zwei aneinander gebaute Einfamilienhäuser mit jeweils einer Wohneinheit) und das Reihenhaus als Reihenmittelhaus oder Reiheneckhaus. Ein Atriumhaus als besondere Form des Bungalows (der sich eingeschossig ohne Obergeschoss darstellt) verfügt über einen geschlossenen Innenhof oder Innengarten.

Erbpacht   Die Erbpacht ist ein dingliches Recht aus der Zeit vor 1900, das weder in das BGB noch in die Grundbuchordnung übernommen, sondern dem landesrechtlichen Geltungsbereich zugeordnet wurde. Die Erbpacht bedeutete eine dauerhafte Trennung von Eigentum und dem Recht der Bodennutzung durch einen Pächter. Das Nutzungsrecht war vererblich und auch veräußerlich, an den Eigentümer mussten jährlich bestimmte Leistungen entrichtet werden... Erbpachtverträge als solche spielen heute keine Rolle mehr, vielmehr wird der Begriff umgangssprachlich nach wie vor für das Erbbaurecht verwendet. Das Erbbaurecht verleiht einem Berechtigten das Recht, auf oder unter einem Grundstück ein "Bauwerk" zu haben ...

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Forwarddarlehen   In Niedrigzins-Phasen bieten Sonderformen wie Forward-, Volltilger- oder Konstant-darlehen gute Chancen zur langfristigen Sicherung günstiger Konditionen... der Kunde sichert sich die niedrigen Zinssätze, indem er monatlich einen geringen Aufschlag (0,02 bis 0,03 Prozentpunkte) auf die aktuell gültigen Konditionen bezahlt - bis das bestehende Darlehen umgeschuldet wird. Ein Forwarddarlehen lohnt sich, wenn die Zinsen für Baugeld inklusive Aufschlag für das Forwarddarlehen günstiger sind als die Zinsen bei Ablauf der zinsbindungsfrist für das ursprüngliche Darlehen. Großer Vorteil gegenüber der Kündigung einer Baufinzanzierung  mi hoher Zinsbelastung: der Kunde muss keine Vorfälligkeits-entschädigung zahlen, welche oft den Vorteil der günstigen Zinsen in der Anschlussfinanzierung frisst.

Fremdkapital  ist der Sammelbegriff für Finanzierungs-mittel, die der Darlehensnehmer von einem Kreditinstitut, einer Bausparkasse oder einem Lebens-versicherungsunternehmen leiht. Bei einem Immo-biliendarlehen richtet sich das Ausmaß der Beleihung einerseits nach dem Beleihungswert des Objektes und andererseits nach der Bonität des Darlehensnehmers. Durch z.B. Bürgschaften kann die Versorgung mit Fremdkapital erweitert werden. Nicht zum Fremdkapital gehören Bausparguthaben und Eigenleistungen in Form einer "Muskelhypothek" sowie in Anspruch genommene Barzahlungsskonti und Rabatte, soweit diese in der Baukalkulaion nicht ausgewiesen sind.